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Bei Prüfungsanmeldung muss die Eigenständigkeitserklärung von den Ihnen bestätigt werden
Bei Klausuren: KI-Nutzung ist verboten.
Bei allen anderen Prüfungsformen: KI-Nutzung ist erlaubt, muss aber kenntlichgemacht werden. Regelungen zur Kenntlichmachung von KI-Nutzung finden sich in den überarbeiteten Leitfäden zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten.
Angepasste/Neue Leitfäden zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten
seit Mitte Januar 2024 im Online-Campus veröffentlicht (Link: https://campus.bildungscentrum.de/nfcampus/Node.do?n=5827).
Fachbereichsspezifische Regelungen zur Kenntlichmachung der KI-Nutzung; insgesamt 3 Leitfäden:
Wirtschaft & Management, Gesundheit & Soziales, Wirtschaftsrecht
IT-Management, Ingenieurwesen
Wirtschaftspsychologie
Inhalt:
Kenntlichmachung im Fließtext
Kenntlichmachung in einem KI-Verzeichnis
Archivierung der „KI-Korrespondenz“/der Prompts im Anhang bzw. in einem ZIP-Ordner
Die Eigenständigkeitserklärung muss nicht mehr handschriftlich unterzeichnet der Prüfungsleistung beigefügt werden, da die Eigenständigkeitserklärung bei Prüfungsanmeldung von den Studierenden bestätigt werden muss."
Im Folgenden die neue Eigenständigkeitserklärung:
Eigenständigkeitserklärung (Semesterarbeiten und Thesis)
Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit (Semesterarbeiten wie z. B. Seminararbeit, Exposé sowie Thesis) in allen Teilen eigenständig ohne Hilfe von Dritten angefertigt und keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Quellen und zugelassenen Hilfsmittel verwendet habe. Sämtliche wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen inklusive KI-generierter Inhalte sind kenntlich gemacht.
Die Arbeit habe ich in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise noch keiner Prüfungsbehörde zu Prüfungszwecken vorgelegt.
Mir ist bekannt, dass die Zuwiderhandlung gegen den Inhalt dieser Erklärung einen Täuschungsversuch darstellt, der das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat und daneben strafrechtlich gem. § 156 StGB verfolgt werden kann. Darüber hinaus ist mir bekannt, dass ich bei schwerwiegender Täuschung exmatrikuliert und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR nach der für mich gültigen Rahmenprüfungsordnung belegt werden kann.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Digitalversion dieser Arbeit zwecks Plagiatsprüfung auf die Server externer Anbieter hochgeladen werden darf. Die Plagiatsprüfung stellt keine Zurverfügungstellung für die Öffentlichkeit dar.“
Die Eigenständigkeitserklärung ist der jeweiligen Prüfungsleistung als pdf beizufügen (z. B. als letzte Seite der Thesis).
Die Kenntlichmachung KI-generierter Inhalte lt. Eigenständigkeitserklärung erfolgt gemäß den Standards wissenschaftlichen Arbeitens transparent und nachvollziehbar. Empfehlungen entnehmen Sie bitte den Leitfäden zum wissenschaftlichen Arbeiten (aktuell in Überarbeitung).
The text was updated successfully, but these errors were encountered:
Mach doch gerne mal einen Pull Request an dieses Projekt. Dies würde vielen Leuten helfen.
Die meisten Pull Requests wurden inzwischen gemerged. Ich suche auch noch weitere Contributor bzw. Maintainer für dieses Projekt. Wenn du Interesse daran hast, sag bescheid.
https://campus.bildungscentrum.de/nfcampus/Node.do?n=6169
"Neuerungen ab dem 01.03.2024
Bei Prüfungsanmeldung muss die Eigenständigkeitserklärung von den Ihnen bestätigt werden
Bei Klausuren: KI-Nutzung ist verboten.
Bei allen anderen Prüfungsformen: KI-Nutzung ist erlaubt, muss aber kenntlichgemacht werden. Regelungen zur Kenntlichmachung von KI-Nutzung finden sich in den überarbeiteten Leitfäden zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten.
Angepasste/Neue Leitfäden zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten
seit Mitte Januar 2024 im Online-Campus veröffentlicht (Link: https://campus.bildungscentrum.de/nfcampus/Node.do?n=5827).
Fachbereichsspezifische Regelungen zur Kenntlichmachung der KI-Nutzung; insgesamt 3 Leitfäden:
Wirtschaft & Management, Gesundheit & Soziales, Wirtschaftsrecht
IT-Management, Ingenieurwesen
Wirtschaftspsychologie
Inhalt:
Kenntlichmachung im Fließtext
Kenntlichmachung in einem KI-Verzeichnis
Archivierung der „KI-Korrespondenz“/der Prompts im Anhang bzw. in einem ZIP-Ordner
Die Eigenständigkeitserklärung muss nicht mehr handschriftlich unterzeichnet der Prüfungsleistung beigefügt werden, da die Eigenständigkeitserklärung bei Prüfungsanmeldung von den Studierenden bestätigt werden muss."
Im Folgenden die neue Eigenständigkeitserklärung:
Eigenständigkeitserklärung (Semesterarbeiten und Thesis)
Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit (Semesterarbeiten wie z. B. Seminararbeit, Exposé sowie Thesis) in allen Teilen eigenständig ohne Hilfe von Dritten angefertigt und keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Quellen und zugelassenen Hilfsmittel verwendet habe. Sämtliche wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen inklusive KI-generierter Inhalte sind kenntlich gemacht.
Die Arbeit habe ich in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise noch keiner Prüfungsbehörde zu Prüfungszwecken vorgelegt.
Mir ist bekannt, dass die Zuwiderhandlung gegen den Inhalt dieser Erklärung einen Täuschungsversuch darstellt, der das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat und daneben strafrechtlich gem. § 156 StGB verfolgt werden kann. Darüber hinaus ist mir bekannt, dass ich bei schwerwiegender Täuschung exmatrikuliert und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR nach der für mich gültigen Rahmenprüfungsordnung belegt werden kann.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Digitalversion dieser Arbeit zwecks Plagiatsprüfung auf die Server externer Anbieter hochgeladen werden darf. Die Plagiatsprüfung stellt keine Zurverfügungstellung für die Öffentlichkeit dar.“
Die Eigenständigkeitserklärung ist der jeweiligen Prüfungsleistung als pdf beizufügen (z. B. als letzte Seite der Thesis).
Die Kenntlichmachung KI-generierter Inhalte lt. Eigenständigkeitserklärung erfolgt gemäß den Standards wissenschaftlichen Arbeitens transparent und nachvollziehbar. Empfehlungen entnehmen Sie bitte den Leitfäden zum wissenschaftlichen Arbeiten (aktuell in Überarbeitung).
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